Preise
Alle Preise in Mediadaten und Preislisten sind Nettopreise. Sie werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.     

Auftragserteilung
Eine Beauftragung muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die lulu Media GmbH behält sich das Recht vor, Werbekunden oder Werbesendungen aus wichtigem Grunde abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu zählen bspw. rechtliche, sittliche, diskriminierende oder gegen geltendes Menschen- und Medienrecht verstoßende Inhalte. Im Falle eines Vertrags-Rücktritt durch den Auftraggeber sind 20% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. 

Auftragsabwicklung
Beauftragungen sollten spätestens drei Werktage vor Erstschaltung erfolgen. Die Anlieferung eines Spots muss spätestens 24 Stunden vor dem ersten Einsatz erfolgen. Bei der Produktion von Spots oder anderen Werbesendungen durch die lulu Media GmbH ist ein Vorlauf von einer Woche bis zur Erstausstrahlung nötig.

Bereitstellung von Sendematerial und Grafiken
Werbesendungen (Werbespots) werden benötigt als MP3 oder WAV Datei, mit einer Qualität von mind. 128kb/s. Grafiken müssen als PNG oder JPG Datei bereitgestellt werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Sendematerial (Audiodateien) und/oder Grafiken für den Einsatz in die DAB+ Slideshow oder auf Homepage/Apps fristgerecht angeliefert werden.

Produktion von Werbesendungen
Die für die Produktion von Werbesendungen notwenigen Texte müssen auf Auftraggeber bereitgestellt werden. Sollten für die Erstellung von Werbesendungen Musikwerke verwendet werden, fallen möglicherweise zusätzliche Nutzung- und/oder Lizenzkosten an, die vom Auftraggeber getragen und ihm in Rechnung gestellt werden. Die Integration von Sponsorings erfolgt immer mit rubrikenbezogenen Sound-Elementen, die Bestandteil des redaktionellen Programms sind und vom Auftraggeber nicht beeinflusst werden können.

Sendezeiten
Die lulu Media GmbH erstellt in Abstimmung mit dem Kunden einen Schaltplan mit den Sendezeiten und bemüht sich, vereinbarte Sendezeiten nach Möglichkeit einzuhalten. Jedoch kann keine Gewähr für eine Sendung zu festgelegten Zeiten gegeben werden. Sollten Werbeschaltungen aus technischen, redaktionellen oder organisatorischen Gründen nicht ausgestrahlt werden können, werden sie nachgeholt.

Inhalt der Werbung und Verwertungsrechte
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Inhalte seiner Werbeschaltungen, garantiert, dass von ihm geliefertes Audio- und ggf. Grafikmaterial material rechtlich unbedenklich, zulässig und frei von Rechten Dritter, und ist für die Einhaltung von Verwertungsrechten verantwortlich. GEMA- und GVL-Gebühren für die Werbesendungen werden gesondert in Rechnung gestellt und müssen der lulu Media GmbH vom Auftraggeber mitgeteilt werden.

Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet der Auftraggeber allein und verpflichtet sich, die lulu Media GmbH von jeglicher Haftung und sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewinnspiele
Die Durchführung von Gewinnspielen oder Verlosungen erfolgt immer durch die lulu Media GmbH. Der Auftraggeber hat keinen Einfluss auf den redaktionellen, organisatorischen und rechtlichen Ablauf eines Gewinnspieles. Der Versand von Gewinnen erfolgt durch, oder auf Kosten des Auftraggebers. Dem Auftraggeber werden zu keiner Zeit für ein Gewinnspiel erfasste Daten von Hörern und Teilnehmern des Gewinnspiels bereitgestellt. Jegliche generierte Kontaktdaten gehören alleine der lulu Media GmbH.

Zahlungsbedingungen
Rechnungsstellung ist am ersten Sendetag der Werbesendung, für einen Kalendermonat im Voraus. Bei Erstbuchungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf ein angegebenes Konto der lulu Media GmbH zahlbar. Ansonsten innerhalb von 30 Tagen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die lulu Media GmbH berechtigt, Leistungen zurückzuhalten ohne dass ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann.

Verbundwerbung
Verbundwerbungen unterliegen der schriftlichen Genehmigung durch die lulu Media GmbH und unterliegen Sondervereinbarungen.

Agenturbuchungen
Bei Beauftragungen durch Agenturen müssen der Name des Produktes bzw. der Dienstleistung und des Werbetreibenden mitgeteilt werden.

Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewähnt werden.

Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche sind, außer bei zugesicherten Eigenschaften, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit der lulu Media GmbH, bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragsentgeltes für die jeweils betroffene Werbeschaltung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt ein Jahr.

Datenerhebung
Gemäß § 33 BDSG werden Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch gespeichert.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Köln. Bei Nichtkaufleuten gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.

 

Köln, 1. Oktober 2016

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